Ihr Makler im Kreis Steinfurt, dem Osnabrücker-, Münsterland und Umgebung: zuverlässig und kompetent
Für viele ist es ein Lebenstraum, ein Haus zu kaufen und in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch die Suche stellt sich oft schwieriger heraus als gedacht. Damit Sie Ihre Traumimmobilie finden und die richtige Kaufentscheidung treffen, ist es von großem Vorteil, einen versierten Makler an seiner Seite zu wissen, der über entsprechende Fachkenntnisse verfügt und Ihnen eine ehrliche Immobilienberatung bietet.
Mit WKS Immobilien aus Ladbergen im Kreis Steinfurt haben Sie genau diesen Partner gefunden. Nutzen Sie die Chance, Ihre Wünsche rund um den Hauskauf zu verwirklichen! Wir sind als Makler für Kunden in Ladbergen und dem Raum Münster / Osnabrück und Umgebung tätig.
Haus kaufen leicht gemacht mit unserem VIP-Service
Ist die Wunschimmobilie erst einmal entdeckt worden, ist die Freude und Aufregung oft groß. Doch dann die Ernüchterung: bereits verkauft! Sie waren wieder einmal zu spät und haben Ihr Traumhaus nicht bekommen? Dann nutzen Sie doch einfach unseren VIP-Kundenservice und bekommen Sie Immobilien zu sehen, bevor diese offiziell am Markt sind.
Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um unseren Immobilienservice. Unsere Makler sind Ihnen gerne behilflich!
- Warum VIP-Kunde werden?
Der Markt ist momentan sehr schnell. Immobilien werden angeboten und sind oft innerhalb weniger Tage verkauft, ohne dass Sie Gelegenheit hatten, sich diese anzusehen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – so die Devise.
Ein Kunde, der genau weiß, wie, in welcher Höhe und was er finanzieren kann, ist klar im Vorteil. Er besichtigt und kann schnell und unkompliziert eine Kaufentscheidung treffen. Dem Verkäufer ist es in erster Linie wichtig, dass er seinen Kaufpreis erzielt. Als unser VIP-Kunde bekommen Sie unsere neuen Objekte zu sehen, bevor diese am öffentlichen Markt oder im Internet auftauchen. Wir senden Ihnen das Exposé zu und Sie haben 48 Stunden Zeit, sich telefonisch oder per Mail zu melden, um Termine zu vereinbaren.
- Wie VIP-Kunde werden?
Wir führen ein Erstgespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause, um sich einmal kennenzulernen. Hier werden Ihre Wünsche und Vorstellungen formuliert.
Ein frischer Kaffee, Tee oder auch ein kühles Getränk stehen für Sie bei uns bereit.
- Chancenprüfung, das heißt:
Ist Ihr Gesuch realisierbar? Oder sind die Chancen zu gering, um es zu verwirklichen? Wir prüfen Ihre Ideen eingehend und machen Vorschläge, damit Ihr Projekt möglichst schnell umgesetzt wird.
Wir ermitteln gemeinsam: Was genau suchen Sie?
- Bedarfsermittlung wie Größe der Immobilie, Anzahl der Zimmer, Art der Immobilie (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus oder doch eine Eigentumswohnung?)
- Möchten Sie selber bauen? Suchen Sie ein passendes Grundstück? Oder möchten Sie einen fertigen Neubau beziehen?
- In welchem preislichen Rahmen suchen Sie? Wie wurde dieser ermittelt?
- Was ist Ihnen besonders wichtig? Zinssicherheit über den gesamten Finanzierungszeitraum?
- Was passiert mit der Finanzierung, wenn Sie arbeitslos oder krank werden? Wie können Sie Ihre Immobilie schützen?
- Wer wird Sie finanzieren? Haben Sie schon eine Finanzierungszusage?
Vom Gesuch bis zur Finanzierung verlässlich an Ihrer Seite
Wir sind bankenunabhängig, können Ihnen alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und Finanzierungsexperten, auch der regionalen Banken, empfehlen. Wir helfen bei der Beantragung öffentlicher Mittel und führen die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz durch.
Möchten Sie ein Haus kaufen und benötigen dabei fachkundige Unterstützung? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
FAQ für Käufer
Welche Kosten fallen neben dem Kaufpreis an (Kaufnebenkosten)?
- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung und Umschreibung
- Maklercourtage
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Höhe der Steuer.
Bundesland - Grunderwerbsteuer in Prozent vom Kaufpreis:
- Baden-Württemberg - 5,0
- Bayern - 3,5
- Berlin - 6,0
- Brandenburg - 6,5
- Bremen - 5,0
- Hamburg - 4,5
- Hessen - 6,0
- Mecklenburg-Vorpommern - 5,0
- Niedersachsen - 5,0
- Nordrhein-Westfalen - 6,5
- Rheinland-Pfalz - 5,0
- Saarland - 6,5
- Sachsen - 3,5
- Sachsen-Anhalt - 5,0
- Schleswig-Holstein - 6,0
- Thüringen - 6,5
Wie hoch sind die Notar- und Gerichtskosten?
Die Notar- und Gerichtskosten können Sie mit ca. 2,5-3 % des Kaufpreises veranschlagen.
Höhe Maklercourtage?
Die Maklerkosten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Exposee.
Die Maklerkosten können je nach Angebotsform von 0 bis 7 % zzgl. gesetzlicher MwSt. schwanken.
Notartermin - Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beurkundung werden von Käuferseite sowie auch von Verkäuferseite einige Unterlagen benötigt. Gerne schicken wir Ihnen unsere WKS-Checkliste per E-Mail zu.
Hier geht es zum Kontaktformular.
Käuferseite
Personalausweis oder ersatzweise Reisepass des Käufers / der Käufer. Hierdurch prüft der Notar die Identität des Käufers / der Käufer.
Sollte der Kaufpreis finanziert werden, so ist eine Grundschuldbestellungsurkunde der zu finanzierenden Bank mitzubringen. Durch die Grundschuldbestellungsurkunde wird die Bank ebenfalls im Grundbuch eingetragen und sichert sich somit als Kapitalgeber gegenüber dem Kapitalnehmer ab.
Da eine Abschrift des Kaufvertrages auch an das zuständige Finanzamt geht ist die Steueridentifikationsnummer dem Notar ebenfalls mitzuteilen. In der Regel erfolgt dies schon vor dem Notartermin.
Verkäuferseite
Personalausweis oder ersatzweise Reisepass des Verkäufers / der Verkäufer. Hierdurch prüft der Notar die Identität des Verkäufers/ der Verkäufer.
Sollte im Grundbuch noch eine Buchgrundschuld von der Bank des Verkäufers eingetragen sein, so ist eine Löschungsbewilligung der entsprechenden Bank mitzubringen.
Handelt es sich bei den Verkäufern um Erben, so ist der Erbschein im Original vorzulegen. Alle im Erbschein eingetragenen Miterben müssen zur Mitunterzeichnung des Notarvertrages erscheinen.
Alternativ kann eine notarielle Vollmacht vorgelegt werden, mit der eine Person alle Erben vertreten kann.
Wann werde ich Eigentümer?
Eigentümer sind Sie erst dann, wenn Sie namentlich im Grundbuch eingetragen sind.
Mit der Beurkundung beim Notar sichern Sie sich durch die Auflassungsvormerkung den Anspruch darauf. Die Auflassungsvormerkung bewirkt eine Grundbuchsperre und das Haus kann nicht weiterverkauft werden.
Was ist eine energetische Sanierungspflicht?
Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht? Aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG ehemals EnEV) haben Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden.
Was muss nach EnEV saniert werden?
Die Dämmung als Teil der energetischen Sanierung.
Wer ein Gebäude neu erwirbt, dessen Dachgeschoss nicht die Anforderungen des GEG (ehemals der EnEV) erfüllt, muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf energetisch sanieren.
Laut § 47 des GEG hat der Hauskäufer die Pflicht, die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus zu dämmen. Nach der Dämmung darf der Wärmedurchgangskoeffizient nicht über 0,24 W/m²K liegen. ... Grundsätzlich hat der Käufer zur Dämmung von Dach oder Dachboden zwei Jahre Zeit.
Eine generelle Nachrüstpflicht zur Außenwanddämmung besteht nicht.